Sicher durch die Krise
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Ich (Frank) arbeite als Steuerberater in der jetzigen Krise mit meinen Mandanten intensiv daran, das sie das Beste aus der Krise machen können. Ich bin sehr nah dran an den aktuellen Geschehnissen, Meldungen und Gesetzesentwürfen, sichte täglich viele Quellen und spreche mit persönlichen Kontakten.
An diesen Informationen möchte ich Dich mit dieser Seite teilhaben lassen. Ich freue mich auf Deine Rückmeldung z.B. in unserem Kontaktformular.
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Ich werde die neuen Beiträge jeweils mit dem Datum der Veröffentlichung oben an stellen, so dass du beim erneuten Aufruf dieser Seite sofort sehen kannst, ob es Neuigkeiten gibt.
Nicht mehr relevante alte Passagen lösche ich ohne Vorankündigung.
Informationen zur Neustarthilfe für Solo-Selbständige
(20.01.2021)
Alle Infos zur Neustarthilfe auf unserem Instagram Account. Dort stehen zwei Videos mit dem aktuellen Stand der Neustarthilfe und der Information, wie du als Solo-Selbständiger Dir jetzt schon einen Elster-Account einrichten kannst. Die Login-Informationen vom Elster Account benötigst Du wenn Du den Antrag auf Neustarthilfe ohne Steuerberater stellen möchtest.
Weitere Informationen folgen nach Verfügbarkeit auf Instagram.

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Alle Detailinfos jetzt auf den Spezialseiten vom VGSD
(14.04.2020)
Die 16 Länderprogramme sind im Detail sehr verschieden. Wir haben uns daher entschieden das unsere Info-Seite hier an dieser Stelle endet und wir Dir die besten Infos dazu auf der Seite vom Verband der Gründer und Selbständigen Deutschland e.V. (VGSD) empfehlen!
Ich bin dort als Seitenpate für die Soforthilfe im Land Hessen tätig und freue mich über alle Hinweise und Infos das Förderprogramm Hessen betreffend. Schreib mir direkt eine E-Mail!
Weitere Informationen von mir gibt es in den Webinaren, die ich gemeinsam mit lexoffice mache.
Zu viel Zuschuss beantragt?
Für entgangenen Gewinn gibt es die Grundförderung!
(06.04.2020)
Viele Solo-Unternehmer beantragen aus einem Reflex heraus die maximale Soforthilfe ohne richtig zu rechnen.
Du kannst Soforthilfe und Hartz IV gleichzeitig bekommen!
Die Soforthilfe ist für betriebliche Sachkosten gedacht, wie z.B. Büromiete, Telefon, Strom aber ⚡️nicht Personalkosten oder private Kosten !
Wenn Du keinen Gewinn mehr hast um deine privaten Kosten wie Miete und Krankenversicherung zu zahlen bleibt nur der Antrag auf Hartz IV‼️
Wenn du das jetzt falsch machst, und die Soforthilfe für private Kosten ausgibst, bekommst du am Ende kein Hartz IV, musst die nicht betrieblich genutzte Soforthilfe zurückzahlen und mit einer Bestrafung wegen Subventionsbetrug rechnen.
Schau dir die Förderrichtlinien in deinem Bundesland genau an!
Warum musst du genau in die Förderrichtlinien schauen?
In Baden-Württemberg z.B. kannst du 1.180 € fiktiven Unternehmerlohn ansetzen und auch Personalkosten, die Du nicht über sonstige Hilfen wie z.B. Kurzarbeitergeld oder Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz ersetzt bekommen hast.
In Hessen und vielen anderen Bundesländern kannst du weder fiktiven Unternehmerlohn, noch Personalkosten geltend machen.
Hast Du Mitarbeiter und die Kosten wachsen Dir über den Kopf? Dafür gibt es die Kurzarbeit.
Hast du Soforthilfe beantragt? Und wie ist deine Kalkulation für den betrieblichen Kostenbedarf der nächsten 3 Monate?
Rechne damit, dass deine Kalkulation überprüft wird, du zu viel erhaltene Gelder zurückzahlen musst und rechtlich belangt werden kannst.
Bei Dir ist alles im grünen Bereich ⁉️ Prima! Dann ist ja alles gut.
Ständig neue Anpassungen der Zuschussbedingungen
(03.04.2020)
Die Bedingungen für die Beantragung der Zuschüsse ändern sich gerade im Stundentakt. Während Niedersachsen z.B. noch am Dienstag geschrieben hat das eine Förderung nur erfolgen kann wenn keine eigenen Mittel zur Verfügung stehen, gelten ab heute völlig neue und günstigere Bedingungen für die Förderung. Auch in Bayern erwarte ich eine Anpassung und die Aufstockung von 5.000 Euro auf 9.000 Euro Förderbetrag ohne Anrechnung von vorhandenen liquiden Mitteln.
Unterstützungen und tolle Initiativen
(29.03.2020)
- Die Stadtsparkasse Düsseldorf finanziert für Ihre Kunden die Soforthilfe vor und stellt gleichzeitig einen Liquiditätsrechner zur Verfügung.
Die Soforthilfe wird nach tatsächlicher Auszahlung dann in einen Förderkredit umgewandelt. Nach meinem Verständnis stehen dir damit dann die doppelten Geldmittel zur Verfügung.
Übersicht staatliche Hilfsprogramme – Darlehen und Zuschüsse
(27.03.2020)
Die staatlichen Zuschüsse werden direkt über das Bundesland organisiert, in dem du deinen Firmenhauptsitz hast. Generell ist es so, dass die einzelnen Bundesländer zum Teil sehr unterschiedlich hohe Zuschüsse unter verschiedenen Bedingungen als Zuschüsse geben.
Die konkreten Regelungen für das eigene Bundesland findest du unten unter der Verlinkung von deinem Bundesland.
Der Zuschuss vom Bund beträgt in jedem Fall bis zu 9.000 Euro und ist grundsätzlich für die betrieblichen Kosten gedacht, die in den nächsten 3 Monaten weiterlaufen. Wenn das in deinem Bundesland anders sein sollte, steht das in den Detailinformationen die dein Bundesland zur Verfügung stellt (Verlinkungen siehe weiter unten).
In einigen Ländern wird die Bundesförderung auf die Länderförderung angerechnet, beispielsweise in Hessen, Bayern und im Saarland. In anderen Ländern wird die Länderförderung zusätzlich zur Bundesförderung gewährt, wie z.B. in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. In einigen Ländern bekommst du nur dann eine Förderung, wenn kein eigenes liquides Vermögen vorhanden ist und in anderen Ländern ist es egal, das du auch ohne Förderung genügend eigene liquide Mittel hast um durch die Krise zu kommen.
Du musst dir wirklich die Regelung in deinem Bundesland konkret anschauen ‼️
Generell für alle Bundesländer ist, dass Unternehmen, die schon vor dem 11.03.2020 in Schwierigkeiten waren (Definition) nicht gefördert werden. Ebenso gilt das Programm einheitlich nur für Liquiditätsengpässe, die nach dem 11.03.2020 und aufgrund der Corona-Pandemie entstanden sind.
Auch ist die Förderung vom Grundsatz her nicht für den entgangenen Gewinn gedacht, sondern für die betrieblichen Kosten, die jetzt weiter anfallen. Die Liquidität, die du bisher aus dem Gewinn deines Unternehmens für deine privaten Zwecke benötigst ist vom Grundsatz her nicht Förderungsfähig – es sei denn die Regelungen in deinem Bundesland lassen auch private Zwecke zu.
In den Anträgen musst du meistens den betrieblichen Liquiditätsengpass der nächsten 3 Monate berechnen,
so etwa:
+ betriebliche zu erwartende Zahlungseingänge
– betriebliche zu erwartende Zahlungsausgänge
_____________________________________________
= Liquiditätsengpass – wenn negativ
Die Förderung für die nächsten 3 Monate bekommst du in einer Summe ausgezahlt. In der Praxis kann Dich erstmal niemand daran hindern, den Auszahlungsbetrag auch für Dich privat zu verwenden. Aber wenn das Geld alle ist, läuft die betriebliche Miete dennoch weiter.
Förderung durch Darlehensprogramme
Die Darlehensprogramme sind an unterschiedliche Voraussetzungen geknüpft, die ich hier im Detail nicht darstellen möchte. Am einfachsten gehst Du auf die Sonderseiten der KfW (Bundesförderung) und der Bürgschaftsbanken (Landesförderung). Dort findest du nach Beantwortung von ein paar Fragen das für dich relevante Darlehensprogramm mit den verschiedenen Konditionen, Laufzeiten und Haftungsfreistellungen.
Die Antragstellung erfolgt immer über Deine Hausbank, du kannst dir auf den Webseiten lediglich einen Überblick von den für dich relevanten Förderprogrammen verschaffen und die Antragstellung mit den Hinweisen auf notwendige Unterlagen schon vorbereiten.
Für Solo-Unternehmer gibt es bis zu 90% Haftungsfreistellung, so dass deine Hausbank nur noch 10% ins Risiko gehen muss. Das sollte die Kreditvergabe erleichtern.
In der Praxis erlebe ich es jetzt oft, dass die Hausbank lieber den Kontokorrentrahmen erweitert (genehmigte Kontoüberziehung) und aktuell mit der Bearbeitung der eingehen Anträge überlastet ist.
Ich möchte hier auch kurz noch weitere Hilfen erwähnen:
- Es gibt einen vereinfachten Zugang zur Grundsicherung (Hartz IV) ohne Mietprüfung, bei dem auch auf die Vermögensprüfung verzichtet wird, wenn kein relevantes Vermögen vorhanden ist. Antragstellung bei deiner örtlichen Arbeitsagentur.
- Direkthilfen vom Finanzamt, wenn du nachweislich „nicht unerheblich“ von der Krise betroffen bist:
einfache Steuerstundung für Einkommen- und Gewerbesteuer auch von Steuern der Vorjahre, Herabsetzung von Vorauszahlungen, keine Vollstreckungsmaßnahmen bis 31.12.2020 (!)
Und in einigen Bundesländern noch weitere Erleichterungen wie z.B. Stundung auch von Umsatzsteuern, Erstattung der USt-Sondervorauszahlung, Einfache Verlängerung von Abgabefristen und vieles mehr.
Ich persönlich erlebe vom Finanzamt eine tolle pragmatische und unkomplizierte Unterstützung in dieser Krise! - Direkthilfen von der Sozialversicherung, wenn du konkret von der Krise betroffen bist:
unkomplizierte Herabsetzung von Krankenkassenbeiträgen für Solo-Unternehmer. In zwei Fällen habe ich das einfach erfolgreich per E-Mail umgesetzt.
Wenn du Mitarbeiter hast, kannst du die zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge einfach stunden lassen.
Hier nun die Links zu den einzelnen Förderprogrammen der Bundesländer.
Die Förderbedingungen sind immer noch im Wandel: Baden-Württemberg hat schon nachgebessert und verzichtet auf den Einsatz eigener Liquidität. Weitere Modifizierungen angekündigt.
Tolle Initiative der Stadt Dresden:
1.000 € Soforthilfe für Kleinstunternehmen, Selbständige und Freiberufler.
Infos gibt es hier.
⚡️ Kein Zuschuss vom Bund für Solo-Unternehmer ‼️
(26.03.2020)
In den gestern beschlossenen Gesetzen finden sich Förderung für Großunternehmen und glücklicherweise auch der erleichterte Zugang zu Hartz IV.
Der angekündigte Zuschuss vom Bund für Solo-Unternehmer ist nicht in den Gesetzen enthalten. Solo-Unternehmer können Zuschüsse nur noch von dem Bundesland erhalten in dem sie ansässig sind. Die Programme der einzelnen Bundesländer sind sehr unterschiedlich von der Höhe und den Voraussetzungen für den Zuschuss. Außerdem sind einzelne Bundesländer jetzt erst dabei, Ihr Unterstützungspaket zu entwickeln.
🔜 Die Lage ist zur Zeit so unübersichtlich, dass ich nun erst mal abwarten und sortieren muss – mehr Durchblick gibt es in dem Webinar das ich morgen, 27.03. um um 13 Uhr mit lexoffice mache und hier auf dieser Info-Seite.
🎉 in Bayern sind die ersten Soforthilfe Gelder für Solo-Unternehmer auf dem Bankkonto eingegangen!
(25.03.2020)
Antragsformulare Bayern und NRW – ziemlich unterschiedliche Förderungen… ⁉️
Während Solo-Unternehmer in Bayern 5.000 Euro bekommen, und auch nur, wenn sie keine Eigenmittel haben oder durch Steuerstundungen den Liquiditätsengpass überwinden können zeigt sich Nordrhein-Westfalen großzügiger ❗️
Nicht nur, dass NRW 4.000 Euro mehr als Bayern zahlt, in NRW reicht es aus, wenn aufgrund der Corona Auswirkungen:
▶️ die Umsätze mehr als halbiert gegenüber dem Vormonat sind ODER (!)
▶️ der Betrieb aufgrund behördlicher Anweisung geschlossen wurde ODER (!)
▶️ die vorhandenen Mittel nicht ausreichen.
Fazit: Ein Solo-Unternehmer in NRW bekommt 9.000 Euro wenn seine Umsätze halbiert sind und er trotzdem genügend Mittel zur Überwindung der Krise hat, während der Solo-Unternehmer in Bayern in dem Fall noch nicht mal die 5.000 Euro bekommt.
O.K. Bayern hat es geschafft als erstes Bundesland eine Überweisung an einen Solo-Unternehmer zu machen. Respekt dafür 🦾
Bleibt abzuwarten was das Sofortprogramm der Bundesregierung an Anforderungen bereit hält. Ich berichte weiter.
Antrag Bayern
Antrag NRW (nach unten scrollen)
(23.03.20) Kabinett beschließt Hilfspaket – Mittwoch Bundestag und Freitag Bundesrat
Das Bundeskabinett hat heute das Hilfspaket beschlossen. Das Gesetz soll am Mittwoch im Bundestag und am Freitag im Bundesrat beschlossen. Werden. Da der Bundespräsident bisher immer extrem schnell genehmigt hat, rechne ich damit das das Hilfspaket spätestens nächste Woche Montag, 30.03. in Kraft treten wird.
Kernpunkte:
- Ganz kleine Unternehmer bekommen für 3 Monate 9.000 Euro, je nach Anzahl Mitarbeiter bis zu 15.000 Euro.
Unbürokratisch, mit der eigenen Versicherung das durch die Corona-Krise ein Liquiditätsengpass besteht. - Bei Hartz IV Anträgen findet für 6 Monate keine Vermögensprüfung und keine Prüfung der Höhe der Wohnungsmiete statt. Dadurch werden ca. 1,2 Millionen zusätzlich Hartz IV bekommen können. Eben auch Solo-Unternehmer.
- Die Änderungen bezüglich Kündigung von Mietern und Stundung von Darlehen (mein Beitrag vom 22.03.20) werden vermutlich direkt mit verabschiedet.
- Die Finanzierungsmöglichkeiten über die KfW gibt es für mittlere und große Unternehmen. Für Solo-Unternehmer scheint im Kabinettsbeschluss nichts mehr drin zu sein.
Näheres berichte ich dann nach dem verabschiedeten Gesetz am Mittwoch.
(22.03.20) Gesetzesentwurf: Keine Kündigung von Mietern, Stundung von Darlehen und anderen Verpflichtungen
Mir liegt ein Gesetzesentwurf vor, der Schuldnern die aufgrund der Corona-Pandemie nicht mehr in der Lage sind ihre Verpflichtungen zu erfüllen das Recht gibt die Zahlung bis zum 30.09.2020 zu verweigern.
Voraussetzung ist, dass dem Schuldner
– die Zahlung nicht möglich ist oder
– zu einer Gefährdung des eigenen angemessenen Lebensunterhalts oder der unterhaltsberechtigten Angehörigen führen würde oder
– die wirtschaftlichen Grundlagen des eigenen Erwerbsbetriebes gefährden würde
UND die Nichtzahlung für den Gläubiger unter Berücksichtigung aller Umstände auch zumutbar ist.
Das gilt nicht für Miet-, Darlehens- und Arbeitsverträge sowie Pauschalreiseverträgen.
Bei Flugbuchungen und Bahnbuchungen kann der Schuldner zurücktreten, wenn ihm die Zahlung wegen der Corona-Pandemie nicht möglich ist.
Vermieter können den Mietvertrag bis zum 30.09.2020 nicht kündigen, wenn die Mietzahlung wegen der Corona-Pandemie ausbleibt.
Aus gleichen Gründen, Corona-Pandemie, Gefährdung Lebensunterhalt oder Erwerbsbetrieb können Darlehensschuldner die Zahlungen bis 30.09.2020 Stunden lassen, wenn es für den Darlehensgeber (analog wie oben) zumutbar ist. Der Darlehensgeber soll ein Gespräch anbieten in dem individuelle Regelungen vereinbart werden.
Ich persönlich rechne damit, dass der Entwurf in der nächsten Woche verabschiedet wird. Die Formulierung an sich bietet großen Spielraum für gerichtliche Auseinandersetzungen. Als nächstes müsste dann wohl eine Corona-taugliche Gerichtsreform kommen, damit Gerichtsverhandlungen in diesen Zeiten überhaupt möglich sind.
(21.03.20) Hilfspaket für Solo-Unternehmer
Das Hilfspaket soll 40 – 50 Milliarden Euro umfassen und für Solo-Unternehmer und Kleinstunternehmen gelten (bis 10 Mitarbeiter).
Damit kommen ca. 2,1 Mio Solo-Unternehmer und 750.000 Kleinstunternehmen als Empfänger in Frage.
Es soll geben:
– 10 Mrd Sofort auszahlbare direkte Zuschüsse, muss nicht zurückgezahlt werden
– 30 Mrd als Darlehen – Details stehen noch nicht fest. Ich hoffe, es wird unbürokratisch und ohne Sicherheiten.
Rechnerisch erhält damit jeder der knapp 3 Mio Selbständigen im Durchschnitt 3.300 Euro Zuschuss und 10.000 Euro Darlehen.
Wenn die Kriterien enger gefasst werden und nicht alle 3 Mio Anspruch haben oder die Summe noch von 40 Mrd. auf 50 Mrd. erhöht wird, kann es mehr werden.
Die Summe soll in verschiedenen Säulen ausgezahlt werden.
Erste Säule soll eine Direktförderung werden – das müssten die 10 Mrd. sein, die als Zuschuss gewährt werden. Es soll mit einer eidesstattlichen Erklärung versichert werden die (noch nicht festgelegten) Kriterien zu erfüllen. Eine Überprüfung der Angaben folgt später, bei Falschangabe erfolgt die Umwandlung vom Zuschuss in ein Darlehen.
Da Bayern schon mit 5.000 Euro pro Solo-Unternehmer vorgeprescht ist erfolgt hierüber noch eine Länderabstimmung. Meine persönliche Hoffnung ist, dass die einzelnen Bundesländer die Direktförderung noch individuell aufstocken.
Die Zweite Säule ist ein Zuschuss zur Miete von Geschäftsräumen. Details noch nicht geklärt.
Als Dritte Säule wird es KfW-Darlehen geben. Meine Hoffnung ist, dass diese ohne Sicherheiten ausgegeben werden, ansonsten läuft diese Säule bei vielen ins Leere.
Die vierte Säule ist die Grundsicherung:
(21.03.20) Grundsicherung
Als vierte Säule des Hilfspakets sollen Solo-Unternehmer einen Anspruch auf eine Grundsicherung von der Arbeitsagentur bekommen.
Geplant ist, dass es ausreichen soll, die Miete und Anzahl der Familienangehörigen anzugeben und der Betrag wird schnell und unbürokratisch und vor allem in den ersten Monaten ohne Vermögensprüfung ausgezahlt werden.
(21.03.20) Was kommt nach dem Hilfspaket ❓
Durch das Hilfspaket für Solo- und Kleinstunternehmer wird uns lediglich etwas Zeit geschenkt ❗️ Ich halte es für sehr wichtig, dass jetzt schon Geschäftsmodelle entwickelt werden die für die Zeit nach dem Hilfspaket tragfähig sind. Ich rechne für mich mit 10 Monaten, die überbrückt werden müssen bis wir wieder vermehrt Sozialkontakte haben können.
Sehr oft lese ich als Gruß unter E-Mails: „Bleib gesund“. Das Problem sehe ich eher darin, dass wir unwissentlich andere anstecken, also schreibe ich jetzt : „steck niemand an“.
Und das wäre auch meine Devise bei der Entwicklung tragfähiger Geschäftsmodelle:
z.B. wie kann eine Fußpflegerin Ihr Business nach Lockerung der umfassenden Kontaktverbote so umstellen, dass der Virus durch Ihren Fußpflegesalon nicht weiter verbreitet wird? ⇢ machbar!
Wie baust Du dein Geschäftsmodell jetzt um ⁉️
(21.03.20) Krankmeldung
Wer in den letzten Tagen in einem Risikogebiet war, kann sich zur Zeit hier online kostenlos krankschreiben: https://www.au-schein.de/
(Risikogebiete: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html)
(21.03.20) Kurzarbeitergeld
Die Bundesregierung hat im Zuge der Corona-Pandemie Hilfsmaßnahmen beschlossen und insbesondere den Zugang zum Kurzarbeitergeld (KUG) vereinfacht, das Gesetzt sollte Anfang April in Kraft treten, ist aber schon am 16.03.2020 in Kraft getreten!
Die Kurzarbeit kann bis zu 100% betragen, das heißt praktisch dass die Vergütung der Mitarbeiter auf Null Euro herabgesetzt wird.
Eine Liste der Besonderheiten beim KUG:
- Absolut erster Schritt ist die Regelung mit dem Mitarbeiter! Vorher geht gar nichts!
Wichtig: ohne Zustimmung vom Mitarbeiter gibt es keine Kurzarbeit und die Kurzarbeit kann auch erst beginnen nachdem der Mitarbeiter zugestimmt hat.Meine Erfahrung ist, dass die Mitarbeiter jetzt mit Ihren Arbeitgebern an einem Strang ziehen.
Was, wenn der Mitarbeiter nicht zustimmt? dazu habe ich weiter unten etwas geschrieben.Für die Zustimmung gibt es nach verschiedenen Meinungen unterschiedliche Fristen. Eine individuelle Vereinbarung ist ohne große Fristen möglich, aber so bald du die gleiche Vereinbarung für mehrere Mitarbeiter nutzt, kann es als Formularvereinbarung ausgelegt werden und du bist bei 3 Wochen Vorankündigungsfrist.Also: je schneller du jetzt handelst, desto eher kommt Entlastung und je länger die Vorlauffrist für deine Mitarbeiter ist desto geringer das Risiko, wenn es irgendwann ein gerichtliches Nachspiel geben sollte. - Kurzarbeit kann immer nur für den aktuellen Monat beantragt werden in dem der Antrag vollständig eingeht.
Anlage zum Antrag sind unter anderem die Arbeitnehmervereinbarungen zur Kurzarbeit. - Wenn (wie in diesem Fall) die Kurzarbeit aufgrund der Corona-Pandemie beantragt wird, muss sie VORHER bei der Agentur für Arbeit gemeldet werden. Die Meldung kann Online durchgeführt werden. Registrierung hier: https://anmeldung.arbeitsagentur.de/portal
Die Zusendung der PIN für die Freischaltung zum Onlineportal erfolgt per Post – also am besten direkt jetzt hier registrieren.
Viele Arbeitsagenturen bieten einen Telefonservice an, bei dem du dir die Zugangsdaten zum Portal direkt holen kannst – wenn die Hotline nicht schon überlastet ist. - Die Mitarbeiter erhalten als Kurzarbeitergeld in etwa einen Betrag in Höhe des regulären Arbeitslosengelds.
Also 67% vom Netto wenn die Mitarbeiter einen Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte haben und 60% für alle anderen.Grundlage ist eine pauschalierte Berechnungsmethode und es werden maximal Bezüge bis zur Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 6.900 € berücksichtigt. - Du als Arbeitgeber bist für die korrekte Berechnung und Auszahlung vom Kurzarbeitergeld verantwortlich und stellst dann monatlich einen Antrag an die Arbeitsagentur um die Beträge zurück zu bekommen.
(Hoffentlich hast du oder dein Lohnbüro alles richtig gerechnet…..) - Krankgeschriebene Arbeitnehmern gehen nach der Krankschreiben in Kurzarbeit. In einigen Fällen ist auch der Übergang in Kurzarbeit während der Krankschreibung möglich. Krankschreibung während des Kurzarbeitszeitraums ist unproblematisch.
- Die Arbeitnehmer können analog wie Arbeitslose von der Arbeitsagentur in andere zumutbare Tätigkeiten vermittelt werden und müssen sich ggf. auf Anforderung der Arbeitsagentur an arbeitsfreien Tagen dort melden.
- Die Kurzarbeit kann jeweils verlängert werden, insgesamt auf maximal 12 Monate. Daher solltest du in der individuellen Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer keine Befristung kürzer als 12 Monate angeben.
- Bis zum Eintritt der Kurzarbeit würde ich die Mitarbeiter nach Möglichkeit in den Jahresurlaub schicken.
Das wirft allerdings direkt weitere Themen auf: Was passiert mit dem Urlaub, den der Mitarbeiter schon fest gebucht hat?
Was habe ich mit meinem Mitarbeiter bezüglich Urlaub geregelt? Wenn der nach betrieblichen Interessen geregelt werden soll, liegt jetzt ein betriebliches Interesse vor.
Als ich noch Mitarbeiter hatte, habe ich gerne flexible Regelungen angeboten, aber es liegt aber wohl in der Natur der Sache, das Mitarbeiter gerne eine Urlaubsreserve behalten und jetzt nicht begeistert davon sind Ihren Jahresurlaub in Zeiten der Isolation vollständig zu nehmen.
- Was ist, wenn der Mitarbeiter der Kurzarbeit nicht zustimmt?
Nur in wenigen Fällen ist die Zustimmung schon in Arbeitsverträgen geregelt.
Wenn der Mitarbeiter die Vereinbarung über Kurzarbeit nicht unterschreibt, bleibt dir nur eine Kündigung innerhalb der Kündigungsfristen! Immerhin ist ja auch keine Arbeit mehr da.
Rechtlich gesehen könntest du auch eine sogenannte „Änderungskündigung“ aussprechen und ihm gleichzeitig mit der Kündigung einen Arbeitsvertrag mit Zustimmung zur Kurzarbeit anbieten. Allerdings musst Du dann die Kündigungsfrist + eine 3 wöchige Vorankündigungsfrist abwarten bevor der Mitarbeiter tatsächlich in Kurzarbeit geht.
Ich hoffe für dich, dass deine Mitarbeiter Weitblick haben und auch, dass du nicht so derartig von einem Mitarbeiter abhängig bist das du so einen Weg gehen musst.Wenn doch: eventuell kann eine freiwillige Zuzahlung zum Kurzarbeitergeld doch noch zu einer Zustimmung führen? Details zur freiwilligen Zuzahlung siehe unten.
Ein konkretes Beispiel:
Stkl. 4, Kinder, Reduzierung von 2.500 Euro Brutto auf 1.000 Euro Brutto. Das Nettogehalt reduziert sich von ca. 1.700 Euro auf ca. 800 Euro. Der Arbeitnehmer erhält zusätzlich Kurzarbeitergeld in Höhe von 601 Euro, so dass ihm insgesamt 1.401 Euro zur Verfügung stehen (300 Euro weniger Netto).
Aufgrund der erheblichen finanziellen Einbußen durch Kurzarbeitergeld halte ich die Einführung von Kurzarbeit für nicht einfach. Aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Aussicht ist es dennoch auch für die Mitarbeiter eine Überlegung wert, Ihren Arbeitsplatz zu sichern.
Zudem wird die Kurzarbeit nicht auf ein zukünftiges Arbeitslosengeld angerechnet. Wenn ein Mitarbeiter in 2 Monaten Arbeitslos wird, bekommt er 12 Monate Arbeitslosengeld. Wenn er nun 5 Monate Kurzarbeit macht, hat er die 5 Monate in etwa das gleiche Netto wie Arbeitslosengeld, bekommt aber im Anschluss daran noch volle 12 Monate Arbeitslosengeld falls er nach der Kurzarbeit dann doch arbeitslos werden sollte.
Der Arbeitgeber kann seinen Arbeitnehmern einen Zuschuss zum Kurzarbeitergeld zahlen um die Folgen etwas abzumildern. Ein freiwilliger Zuschuss kann zusätzlich dazu auch die Bereitschaft der Arbeitnehmer erhöhen, der KUG-Vereinbarung zuzustimmen.
Wenn Kurzarbeit eingeführt werden soll, muss im Vorfeld gut und offen kommuniziert werden.
Ich empfehle, auf das gemeinsame Interesse von Arbeitgeber und den Mitarbeitern zu fokussieren dass die Firma nur gemeinsam durch eine Krise gebracht werden kann.
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